Schloss Evenburg
Leer (Ostfriesland)
Inmitten des wunderschönen Evenburgparks befindet sich das Schloss Evenburg.
Das Schloss Evenburg ist ein einmaliges Kulturdenkmal inmitten eines Englischen Parks. Beeindruckende Alleen führen in die umgebende Landschaft. Das Schloss mit seinen wunderschönen Räumlichkeiten kann ohne und mit Führung besichtigt werden. Darüber hinaus werden Kostümführungen angeboten.Das Schloss Evenburg ist mit dem Zertifikat "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer" ausgezeichnet.
Kontakt
Schloss Evenburg
Am Schlosspark 25
26789 Leer (Ostfriesland)
Deutschland
Tel.: 0491 - 99 75 60 00
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Webseite besuchen
Öffnungszeiten
Aktuelle Öffnungszeiten:
Das Schloss ist bis 31. Oktober täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Wintersaison:
1. November bis 10. Januar täglich von 11 – 17 Uhr geöffnet.
Geschlossen: 24., 25. Und 31. Dezember sowie 1. Januar
Winterzeit:
Das Schloss ist vom 11. Januar bis Mitte März für Besucher geschlossen.
Schlosspark:
Ganzjährig geöffnet
Gruppenführungen nach Absprache möglich
Bitte beachten Sie zu einzelnen Schließtagen die aktuellen Informationen!
Kein Zutritt für Hunde im Schloss.
Hunde im Park bitte anleinen.
Preisinformation
Eintrittspreis: 7 €
Kinder & Jugendliche bis 17 Jahren frei
Schwerbehinderte ab 50% GdB: 4,00 €
Schwerbehinderte ab 100 % GdB: frei
Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende mit Nachweis: 4,00 €
Jahreskarte Schloss: 20 €
Inhaber Ehrenamtskarte: 4 €
Gruppen ab 14 Personen, pro Erwachsenen: 6,00 €
Kombikarte der Museen (Eintritt ins Schloss Evenburg, Bünting Teemuseum, dem Haus Samson und dem Heimatmuseum): 12,00 €
Erwachsene: 7,00 €
Kinder: 0,00 €
Reduziert: 4,00 €
Barrierefreiheit
Allgemeine Informationen
Eignung
- Schlechtwetterangebot
- für Gruppen
- für Familien
- Senioren geeignet
Sprachenkenntnisse
- Deutsch
- Englisch
- Niederländisch
Zahlungs-Möglichkeiten
- Barzahlung
- Visa
- EC-Karte
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
- Abstandsregelung
- Aushang Hinweisschilder
- Beachtung der Hygienehinweise
- Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht